Qualifizierte Wertermittlung Ihrer Immobilie
Sie benötigen eine Immobilienschätzung bzw. -bewertung oder ein Verkehrswertgutachten für private oder gerichtliche Anlässe? Möchten Sie vielleicht im Rahmen einer anstehenden Veräußerung einer Immobilie den zuverlässigen Verkaufs- bzw. Marktwert schätzen lassen? Möchten Sie eine Immobilie erwerben und benötigen vor dem Kauf noch Sicherheit hinsichtlich des baulichen Zustands? Erscheint Ihnen als Kaufinteressent einer Immobilie der geforderte Kaufpreis zu hoch? Wir begutachten als Sachverständiger Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Vereinbaren Sie jetzt mit uns einen Termin zur Erstellung ihres Gutachtens. Wir beraten Sie im Vorfeld und nennen Ihnen die für Sie am besten geeignete Methode bei der Wertermittlung.
Vereinfachte Kurzgutachten für Ihre Immobilie
Wenn ein Gutachten nicht den gerichtlichen Standards gerecht werden muss, wenn es nicht zur Vorlage beim Finanzamt, der Bank oder bei einer Versicherung etc. benötigt wird, könnte für Sie ein Kurzgutachten in Frage kommen. Wird also eine überschlägige Wertschätzung benötigt, weil es Ihnen ausreicht, wenn sonst wertrelevante Unterlagen, wie z.B. Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Baulastenkataster, Lageplan, Wohnflächenberechnungen etc. nicht Bestandteil der Prüfung oder Bewertung sind, dann könnte eine vereinfachte Wertschätzung mit einer Objektkurzbeschreibung für Sie durchaus eine preisgünstigere Lösung sein. Abgesehen von den genannten Einschränkungen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren für normale Verkehrswertgutachten eingehalten. Nicht berücksichtigt werden jedoch:
- keine genaue Übeprüfung von übergebenen Unterlagen (Grundbuch, Bauakte, Rechnungen, etc.)
- keine genaue Überprüfung der angegebenen Wohnfläche und Baugenehmigung etc. (BGF, Wohnraum,etc.)
- sonst notwendige Auskünfte und Auswertungen aus öffentlichen Registern (Katasteramt, Baulasten,etc.)
Ziel eines solchen vereinfachten Gutachtens ist es, mit möglichst geringem Aufwand den Preis von Eigentumswohnungen oder Häusern zu überprüfen. Auch Verkäufer von Immobilien können mit diesen Gutachten ihren Angebotspreis für das Haus oder für ihre Eigentumswohnung überprüfen.
Die Kosten eines schriftlichen, vereinfachten und verkürzten Gutachtens sind natürlich niedriger, aber auch abhängig von der Lage, der Art des Hauses, der Eigentumswohnung, oder von dem Aufwand. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie häufig mehrere hundert Euro von den oben genannten Honorarkosten einsparen können. Mit der Beschreibung des Objekts bei Ihrer Anfrage bekommen Sie eine genauere verbindliche Aussage zu dem Preis dieses Gutachtens.