Unser Konzept für Ihre Einkommenssicherung und Absicherung
Ihr kompetenter Vermittlungsdienstleister für Versicherungen
Als unabhängiger Vermittlungsdienstleister für Versicherungen in Neitersen sind wir von der Karl-Heinz Schuh U.G. im Westerwald spezialisiert auf die Einkommenssicherung. Unsere Beratung ist bedarfsgerecht und objektiv, da wir wirtschaftlich von Versicherungsgesellschaften unabhängig sind.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen immer die Interessen unserer Kunden, und wir sind bestrebt, eine gute und fundierte Beratung zu bieten. Wir haben ein Gespür dafür entwickelt, was unsere Kunden wirklich benötigen, und setzen uns mit Leidenschaft und Gewissenhaftigkeit für sie ein.
![Immobilien Sachverständiger Karl Heinz Schuh U.G. Immobilien Sachverständiger Karl Heinz Schuh U.G.](https://sp-ao.shortpixel.ai/client/to_auto,q_glossy,ret_img/https://khsug.de/wp-content/uploads/elementor/thumbs/Immobilienbewertung-pt3lm4bfq4kd9ghjpqdf32ctjd13ew9r7u344aze3s.jpg)
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Wichtig zu wissen!
Das Hauptziel einer Risikolebensversicherung besteht darin, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers zu gewährleisten. Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, erhalten die Hinterbliebenen eine vorher vertraglich festgelegte Todesfallsumme in Form eines Geldbetrags.
Wir können gerne prüfen, ob eine Risikolebensversicherung für Sie sinnvoll ist. Im Allgemeinen ist der Abschluss empfehlenswert, wenn der Wegfall des Einkommens durch den Todesfall eine existenzgefährdende Situation für die Hinterbliebenen darstellen würde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Kinder zu versorgen sind oder ein Darlehen zurückgezahlt werden muss. Bei Vertragsabschluss haben Sie die Wahl zwischen zwei Optionen: Entweder sinkt die vereinbarte Versicherungssumme im Laufe der Zeit oder sie bleibt unabhängig von der Vertragsdauer konstant.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Begriff „gesetzliche Altersvorsorge“ bezieht sich in erster Linie auf die gesetzliche Rentenversicherung gemäß ihrer Definition. Diese Rentenversicherung ist eine obligatorische Versicherung und Teil des Sozialversicherungssystems, in die Arbeitnehmer und selbstständig Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen einzahlen. In diesem Zusammenhang soll jedoch die Rürup-Rente behandelt werden, die zwar zur privaten Altersvorsorge gehört, aber steuerliche Vergünstigungen vom Staat erhält. Sie dient als Basis-Rente und unterscheidet sich von der gesetzlichen Rente dadurch, dass sie nicht durch Umlage finanziert wird, sondern kapitalgedeckt ist.
Im Gegensatz zur klassischen privaten Altersvorsorge oder der Riester-Rente besteht bei der Rürup-Rente keine Möglichkeit einer Kapitalauszahlung. Das bedeutet, dass die Rürup-Rente nicht als einmaliger Betrag ausgezahlt wird, sondern lebenslang als Rente. Eine weitere staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Für regelmäßige Einzahlungen vom Einkommen (mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens) in einen Riester-Banksparplan gewährt der Staat Zuschüsse und Steuervorteile. Im Gegensatz zur Rürup-Rente besteht bei der Riester-Rente die Möglichkeit einer Einmalzahlung von bis zu 30 Prozent des Riester-Kapitals bei Renteneintritt.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und fungiert als Krankenkasse für alle Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen.
Die Höhe der Beiträge und der Leistungsumfang sind gesetzlich festgelegt. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung richten sich die Mitgliedsbeiträge nach dem Einkommen, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Unter bestimmten Bedingungen besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung über die GKV.
Sowohl freiwillig als auch pflichtversicherte Personen können ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Grundsätzlich sind in der GKV alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, die das Einkommensobergrenze nicht überschreiten.
Auszubildende sind ebenfalls pflichtversichert. Studierende haben in der Regel die Wahl zwischen einer GKV und einer privaten Krankenversicherung.
Jeder Versicherte, egal ob in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung übernimmt medizinische Leistungen, die nicht oder nur teilweise vom Basiskrankenschutz abgedeckt werden, und schützt die Kunden vor Zuzahlungen. Krankenzusatzversicherungen gibt es für verschiedene Fachbereiche. Die folgenden sind besonders weit verbreitet:
- Zahnzusatzversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Private Pflegezusatzversicherung
- Brillenversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Ambulante Krankenzusatzversicherung
- Stationäre Zusatzversicherung
- Zusatzversicherung für Behandlungen durch Heilpraktiker
Wir analysieren Ihren Krankenversicherungsstatus und finden gemeinsam heraus, welche Krankenzusatzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse wirklich notwendig ist.
Um einen optimalen Schutz vor den Folgen der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten, gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese Versicherung ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) obligatorisch und sichert sie automatisch mit ab. Die Beiträge werden gemeinsam mit anderen Sozialabgaben direkt vom Gehalt abgezogen und jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt.
Der Beitragssatz wird gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für versicherte Personen mit Kindern. Personen ohne Kinder zahlen einen etwas höheren Beitrag von 3,4 Prozent. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung greifen, wenn der Versicherte aufgrund von Behinderung, Krankheit (sowohl körperlich als auch psychisch) für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinen Tätigkeiten nachzugehen, oder wenn die Pflegebedürftigkeit im Rentenalter eintritt.